Des Deutschen liebste Themen
Der Deutsche "an sich" liebt es ja zu verreisen. Das wissen wir. Es ist uns ja auch bekannt, dass die Urlaubszeit auch die Hormone der Reisenden in Wallung bringt. Wir haben auch schon davon gehört, dass deutsche Urlauber dazu neigen jeden Mangel in Ihrem Urlaub vor die Gerichte zu zerren.
Soweit also nichts Neues. Interessant wird es, wenn es darum geht all das zu kombinieren.
Die SZ berichtete gestern, dass ein Urlauber mit seiner Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca ( wo auch sonst) gebucht hatte und in seinem Zimmer zwei separat aufgestellte Einzelbetten statt eines Doppelbetts vorfand. Dies war für ihn ein unhaltbarer Zustand denn aus diesem Grunde sei "Ein friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis [...] während der gesamten Urlaubszeit nicht zustande gekommen"
Ein derartiger Mangel ist ja auch mal eben gut genug, um den Veranstalter zu verklagen. Zwanzig Prozent des Reisepreises sollten da doch schon bei rausspringen. Nicht genug damit, dass jemand zwei Einzelbetten als Reisemangel empfindet, nein auch die deutschen Gerichte müssen sich mit soetwas befassen. Charmant wird es, wenn man liest, mit welchem Augenzwinkern in sauberstem "Juristendeutsch" die Klage abgewiesen wurde:
"der Kläger [habe] nicht näher dargelegt [...], welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die fest verbundene Doppelbetten voraussetzen. Es komme hier auch nicht auf spezielle Gewohnheiten des Klägers an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden geeignet sind. Dem Gericht seien mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem Einzelbett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
Weiter führte das Gericht in seiner Begründung aus, dass darüber hinaus kein Reisemangel vorliege, wenn der Mangel mit wenigen Handgriffen zu beseitigen ist. Auf einem von dem Kläger vorgelegten Foto sei zu erkennen gewesen, dass die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft, um die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden.
Für den Fall, dass Herr K. etwas derartiges nicht dabei hatte, war das Gericht der Ansicht, dass bis zur Beschaffung einer Schnur der Kläger sich beispielsweise auch seines Hosengürtels hätte bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in diesem Augenblick sicher nicht benötigt"
Labels: Weird News

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